Gemeindeversammlung vom 05. Dezember 2025 - Beschlüsse
05. Dez 2025
| Stimmberechtigt | 2'739 |
| Anwesend | 61 Personen oder 2.22 % |
| Dauer | 20:00 bis 21:00 Uhr |
Traktanden
1. Finanzplan 2026 bis 2030; Orientierung
2. Budget 2026; Genehmigung (einstimmig)
- Unveränderte Steueranlage von 1.59 Einheiten
- Unveränderte Liegenschaftssteuer von 1.5 Promille
- Aufwandüberschuss Gesamthaushalt inkl. Spezialfinanzierungen von CHF 70'800
3. Finanzkommission; Stille Ersatzwahl von Andrea Rocchi (SVP) auf 01. Januar 2026 für die Legislatur 2025 - 2028
4. Verband für Kanalisation und Abwasserreinigung VKA; Genehmigung Organisationsreglement (einstimmig)
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Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Rechtsverletzung eine Beschwerde erhoben werden (Artikel 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz Kanton Bern VRPG). Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung zu laufen (Artikel 67 VRPG).
Die Fristen betragen
- 30 Tage bei Sachgeschäften (Sa 06.12.2025 bis am Mo 05.01.2026) und
- 10 Tage bei Wahlen (Sa 06.12. bis am Mo 15.12.2025)
Die Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
