Gemeindeurnenabstimmung vom 28. September 2025; Ergebnis rechtsgültig

19. Nov 2025

Bei der Vorlage hatten die Stimmberechtigten die Änderung der Überbauungsordnung "Seezone" und Uferschutzplan gemäss See- und Flussufergesetz SFG mit 1'103 Ja-Stimmen zu 226 Nein-Stimmen angenommen. Vom 29. September 2025 bis am 28. Oktober 2025 lief die 30-tägige Beschwerdefrist, falls bei der Urnenabstimmung eine Rechtsverletzung festgestellt worden wäre. Es ist keine Beschwerde eingereicht worden. Der Gemeinderat hat das Abstimmungsergebnis für gültig erklärt (Artikel 17 Absatz 3 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen).


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