Gemeindeurnenabstimmung Änderung UeO Seezone am 28.09.2025

25. Aug 2025

Der Gemeinderat wird am Sonntag 28. September 2025 über die Änderung der Überbauungsordnung «Seezone»
und Uferschutzplan gemäss SFG abstimmen lassen. Die Einladung zur Urnenabstimmung ist mindestens 30 Tage
vorher öffentlich bekannt zu machen (Artikel 9 Gemeindeverordnung Kanton Bern, im Nidauer Anzeiger vom 21.08.2025).


Die Abstimmungsunterlagen der Gemeinde werden zusammen mit den Abstimmungsunterlagen für die
eidgenössischen und kantonalen Vorlagen spätestens 3 Wochen vor dem Abstimmungstermin zugestellt. 

Das Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten haben Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit 3 Monaten in
der Gemeinde wohnen und das kantonale Stimmrecht besitzen.


Botschaft des Gemeinderats

Erläuterungsbericht

Überbauungsvorschriften

Überbauungsplan

Realisierungsprogramm

Landerwerbsplan

Technischer Bericht Erneuerung Seewasserwerk

Nutzungskonzept


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Kontaktperson
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
032 333 78 00
E-Mail



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