Parkplatzverordnung; Änderung auf 01. August 2025

25. Jun 2025

Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden.

Die Verordnung über die Gebührenpflicht der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung) ist seit dem 01. Januar 2006 in Kraft. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 26. Mai 2025 die Änderung der Verordnung über die Gebührenpflicht der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung) per 01. August 2025 beschlossen. In die Verordnung wurde u.a. ein Anhängerparkverbot, Parkierungszonen oder die elektronischen Parkkarten aufgenommen.

Parkplatzverordnung

Beschwerdemöglichkeit

Gegen die Änderung in der Personalverordnung kann wegen Feststellung einer Rechtsverletzung innert 30 Tagen eine Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist läuft ab Freitag, 27. Juni 2025 bis am Montag, 28. Juli 2025 (ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder ein anerkannter Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag). Diese Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten.

Kontaktstelle

Präsidialabteilung

Markus Becker

Geschäftsleiter Gemeinde

T Direktwahl 032 333 78 00

E-Mail

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