Handlungsfähigkeitszeugnis

Handlungsfähigkeitszeugnisse werden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gegen eine Gebühr von CHF 20.00 ausgestellt (bei Versand CHF 30.00).

Die Bestellung ist direkt am Schalter, via Telefon oder E-Mail möglich:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Biel/Bienne

Zentralstrasse 63
Postfach 704
2501 Biel
Tel. 031 635 21 50
Fax 031 635 21 99
E-Mail

Handlungsfähigkeitszeugnisse sind der Normalfall und ersetzen die bisherigen Leumundszeugnisse, diese sind die Ausnahme. Es ist jedoch möglich, dass die Angaben im Handlungsfähigkeitszeugnis für bestimmte amtliche Zwecke nicht genügen.

Damit die Gemeinde ein Leumundszeugnis ausstellen kann, ist das Begehren von der ersuchenden Stelle schriftlich zu begründen und es ist anzugeben, auf welche gesetzliche Grundlage das Begehren sich stützt. Insbesondere ist auch ein Strafregisterauszug erforderlich, der durch die betroffene Person selbst beigebracht werden muss.

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