Heizen mit Öl, Gas, oder Holz verursacht Schadstoffe wie Russ, Feinstaub, Kohlenmonoxid und Teer. Die Luftreinhalteverordnung des Bundes beschränkt die zulässigen Emissionen und schreibt die regelmässigen Kontrollen (in der Regel alle zwei Jahre) vor.
Die Gemeinde bestimmt die für die Durchführung der Feuerungskontrolle zuständige Person.
Zuständiger Feuerungskontrolleur:
Gutjahr Michael
Kaminfegermeister / Feuerungskontrolleur, Seestrasse 6, 2576 Lüscherz
079 662 10 09
Luftreinhaltung Kanton Bern