Bauabteilung

Hausdienst Gemeindezentrum
Hausdienst Schulanlagen
Leitung
Werkhof
Dorfstrasse 8
2563 Ipsach
032 333 78 20
E-Mail

Die Bauabteilung ist Ansprechstelle für sämtliche Belange des Bauens in der Gemeinde. Dazu gehören die Strassen und Wege, die Abwasserentsorgung, die Orts- und Raumplanung, die Anlagen und Liegenschaften der Gemeinde, der Hochbau, die Aufgaben der Baupolizei sowie des Umweltschutzes und der Energieberatung.

Sparempfehlungen für den Haushalt


Kaffeemaschine ausschalten:
Geräte im Stand-by-Modus verbrauchen viel Strom. Schalten Sie die Maschine nach Gebrauch ganz aus.
Radiatoren freihalten:
Warme Luft muss ungehindert zirkulieren können. Achten Sie deshalb darauf, dass Radiatoren nicht von Vorhängen oder Möbeln verstellt werden.
Licht immer löschen:
Stellen Sie sicher, dass in unbenutzten Räumen das Licht stets gelöscht wird.
Kochen mit Deckel:
Beim Kochen verdampft ein Grossteil der Energie. Setzen Sie immer einen Deckel auf den Topf, der die Energie zurückhält. So wird übrigens auch das Essen schneller gar.
Richtig gut lüften:
Wer in der Heizsaison mit ständig schräg gestellten Fenstern lüftet, lässt viel Wärme ins Freie entweichen. Öffnen Sie besser dreimal täglich alle Fenster 5 bis 10 Minuten für ein energiesparendes Stosslüften. 

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Sparempfehlungen für Elektrogeräte


Maschine ganz füllen:
Halb gefüllte Geschirrspüler, Waschmaschinen oder Tumbler verbrauchen genauso viel Strom wie volle. Starten Sie Ihr Gerät erst, wenn es voll ist, aber überladen Sie es nicht. Nutzen Sie den Sparmodus.
LED-Technik verwenden:
Konventionelle Halogenlampen verbrauchen viel mehr Strom als moderne LED-Technik. Rüsten Sie Ihr Zuhause mit LED-Lichtquellen aus und sparen Sie auf Knopfdruck Strom.
Abschalten mit Steckdosenleiste:
Lassen Sie Ihre Elektrogeräte nicht im Standby- oder Schlafmodus, sondern schalten Sie sie ganz ab. Das geht am einfachsten mit einem Netzschalter oder einer Steckdosenleiste. Mit einem Klick sparen so gleich mehrere Geräte Strom.
Nicht zu kühl einstellen:
Oft ist die Temperatur von Kühl- oder Gefriergeräten zu tief. Stellen Sie Ihren Kühlschrank auf 7°C und Ihr Gefriergerät auf –18°C ein.
Backofen nicht vorheizen:
Verzichten Sie auf das Vorheizen, sparen Sie rund 20% Energie.

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Sparempfehlungen fürs Heizen


Raumtemperatur senken:
Achten Sie darauf, dass die Raumtemperatur nicht mehr als 20°C beträgt.
Radiatoren freihalten:
Warme Luft muss ungehindert in den Räumen zirkulieren können. Halten Sie Radiatoren deshalb frei von Möbeln oder Vorhängen.
Richtig gut lüften:
Wer in der Heizsaison mit ständig schräg gestellten Fenstern lüftet, lässt viel Wärme ins Freie entweichen. Öffnen Sie besser dreimal täglich alle Fenster 5 bis 10 Minuten für ein energiesparendes Stosslüften.
Heizung entlüften:
Schaffen Sie ein gutes Raumklima und senken Sie den Energieverbrauch fürs Heizen um bis zu 15%. Entlüften Sie dazu vor Beginn der Heizsaison Ihre Heizung.

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Sparempfehlungen für Warmwasser


Duschen statt baden:
Sparen Sie viel Warmwasser, indem Sie nur kurz und nicht zu heiss duschen. Eine Wassertemperatur um 37°C ist für den Körper und fürs Energiesparen ideal.
Die richtige Menge Wasser kochen:
Wasser zum Kochen bringen braucht viel Energie. Überlegen Sie sich immer vorher, wie viel Heisswasser Sie wirklich benötigen.
Wasserkocher statt Pfanne:
30% weniger Energie benötigt ein Wasserkocher gegenüber einer Pfanne mit Deckel beim Erhitzen von Wasser.
Niedrig temperiert waschen:
Waschen Sie Ihre Kleider mit möglichst niedriger Temperatur und nutzen Sie Sparprogramme.
Spar-Armaturen einbauen:
Verwenden Sie in Küche und Bad Armaturen und Brausen der Effizienzklasse A. Die modernen Durchflussregler lassen sich ganz einfach anstelle der alten Strahlregler in die Armaturen einschrauben und sparen bis zu 50% Wasser.

Eine Überbauungsordnung regelt detailliert die bauliche Gestaltung eines Areals. Sie besteht aus einem Überbauungsplan mit Vorschriften. Sie ergänzt die Grundordnung. Eine Überbauungsordnung durchläuft ein mehrstufiges Mitwirkungs- und Bewilligungsverfahren.

UeO Moosäcker-Erlenweg

Planänderung Fussweg

In einem Gebiet, deren Überbauung für die Ortsentwicklung besonders bedeutsam ist, kann eine Zone mit Planungspflicht festgelegt werden. Dabei wird der Planungszweck, die Art der Nutzung und das Mass der Nutzung sowie die Gestaltungsgrundsätze für Bauten, Anlagen und Aussenräume definiert. Als weitere Vorgabe kann die Durchführung eines Wettbewerbs oder wettbewerbsähnlichen Verfahren verlangt werden.

Die folgenden Ausführungen unterstützen Sie dabei, Ihr Baugesuch richtig vorzubereiten und die nötigen Gesuchsunterlagen für das Baubewilligungsverfahren zu erstellen.
Für Auskünfte und Hilfestellungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder vereinbaren einen Termin.


Seit dem 01. März 2022 sind sämtliche Baugesuche über die Plattform ebau elektronisch auszufüllen und einzureichen. Weiterhin müssen sämtliche Baugesuchsunterlagen noch unterzeichnet und im Doppel in Papierform bei der Baubewilligungsbehörde eingereicht werden. Die Bearbeitungsfristen der Baugesuche beginnen erst bei Eingabe der Unterlagen bei der Baubewilligungsbehörde.

Baubewilligungsverfahren

Ordentliche Baubewilligung

Gesuche für die Erteilung einer ordentlichen Baubewilligung werden durch die Baubewilligungsbehörde im Nidauer Anzeiger publiziert und öffentlich aufgelegt.


Kleine Baubewilligung

Das Gesuch für die Erteilung einer kleinen Baubewilligung gemäss Art. 27 Baubewilligungsdekret des Kantons Bern (BewD) wird nicht veröffentlicht, sondern nur den betroffenen Grundeigentümern (Nachbarschaft) vorgelegt. Um das Verfahren zu beschleunigen, kann die Bauherrschaft das schriftliche Einverständnis der benachbarten Grundeigentümer selber einholen. Wurden die schriftlichen Zustimmungen nicht erbracht, wird die Baubewilligungsbehörde die Grundeigentümer avisieren. Die Baugesuchsakten liegen während 30 Tagen öffentlich auf. Für die Baubewilligung im geringen Koordinationsverfahren gelten ansonsten die gleichen Anforderungen wie bei der ordentlichen Bewilligung. Welches Verfahren angewendet wird, entscheidet die Baubewilligungsbehörde.


Bauprofile

Gemäss Art. 16 BewD müssen die Hauptabmessungen bei Einreichung des Baugesuchs profiliert sein. Die Profile müssen bestehen bleiben, bis über das Bauvorhaben rechtskräftig entschieden ist.


Einsprachen und Rechtsverwahrungen

Eingerichte Einsprachen und Rechtsverwahrungen werden der Bauherrschaft nach Ablauf der Einsprachefrist zur Stellungnahme zugestellt. Um Einsprachen vorzubeugen, empfehlen wir der Bauherrschaft, die direkt betroffene Nachbarschaft über das Bauvorhaben frühzeitig zu informieren.


Verfahrensdauer

Nach Eingang des Baugesuchs ist in der Regel mit einer Verfahrensdauer von 1 bis 3 Monaten zu rechnen. Ist das Regierungsstatthalteramt Baubewilligungsbehörde, ist mit einer längeren Verfahrensdauer zu rechnen. Ebenso verlängert sich ein Verfahren, wenn Einsprachen oder negative Berichte der Amts- und Fachstellen vorliegen. Wir empfehlen der Bauherrschaft, dies bei der Projektplanung zu berücksichtigen.

Baugesuchsunterlagen

Eingabe Baugesuch
Seit März 2022 müssen sämtliche Baugesuche auf eBau eingegeben werden www.be.ch/bauen.

Weiterhin müssen sämtliche Baugesuchsunterlagen noch unterzeichnet und im Doppel in Papierform bei der Baubewilligungsbehörde eingereicht werden. Die Bearbeitungsfristen der Baugesuche beginnen erst bei Eingabe der Unterlagen bei der Baubewilligungsbehörde.


Situationsplan

Der Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:1000 muss ein vom Nachführungsgeometer unterzeichnetes, aktuelles Originalexemplar sein. Ausnahmen sind bei der kleinen Baubewilligung. Die Baubewilligungsbehörde akzeptiert in Ausnahmefällen auch einen WebGis-Ausdruck. Das Bauvorhaben ist auf dem Situationsplan farbig einzutragen. Der Baukörper und die Abstände z den Parzellengrenzen und zu den bestehenden Gebäuden auf dem gleichen Grundstück sind zu vermassen. Dasselbe gilt für den Strassenabstand gegenüber Kantons- und Gemeindestrassen.

Bezug Situationsplan bei (kostenpflichtig): GeoplanTeam AG, Egliweg 3, 2560 Nidau, 032/ 332 78 00, info@geoplanteam.ch


Projektpläne

Es sind dem Bauvorhaben entsprechende Grundriss-, Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 einzureichen. Alle Bauteile sind zu vermassen. Aus den Projektplänen muss der Inhalt des Bauvorhabens für Aussenstehende ersichtlich sein. Heben Sie neu zu erstelle Teile mit roter, abzubrechende mit gelber und bestehende Bauteile mit schwarzer Farbe hervor.


Planunterlagen

Versehen Sie die Pläne einschliesslich Situationsplan mit Datum und Unterschrift der Gesuchsstellenden und der Projektverfasser und allenfalls Eigentümer. Die Planunterlagen sind mindestens in 2-facher Ausführung einzureichen.


Ausnahmegesuche

Weicht ein Bauvorhaben von den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften ab, muss zusammen mit dem Baugesuch ein begründetes Ausnahmegesuch nach Art. 26 Baugesetz Kanton Bern (BauG) eingereicht werden.


Nährerbau- und Grenzbaurechte

Werden Grenzabstände zu nachbarlichem Grund unterschritten, ist ein Näherbau- oder Grenzbaurecht vom betroffenen Parzellennachbarn erforderlich. Es genügt aus öffentlicher-rechtlicher Sicht die einfache Schriftlichkeit, wir empfehlen der Bauherrschaft jedoch die rechtliche Sicherstellung im Grundbuch (notarieller Dienstbarkeitsvertrag). Im Gegensatz zur Zustimmung muss in solchen Fällen explizit auf das „Näherbaurecht“ hingewiesen werden. Die Parzelle des benachbarten Grundeigentümers kann dadurch belastet werden.


Weitere Unterlagen

Die Behörde kann weitere Unterlagen wie Angaben über die Konstruktion, den Bauvorgang und die Sicherheitsvorkehrungen, Fotomontagen, Modelle, Berechnungen und Schattendiagramme verlangen.


Alle Baugesuche werden im Nidauer Anzeiger publiziert.


Energieberatung

Die Energieberatungsstelle Seeland gibt ihnen eine erste neutrale Energie-Beratung für ihr Gebäude. Telefonisch sind die Beratungen kostenlos, für eine Beratung vor Ort wird eine Gebühr erhoben.
Mehr Informationen unter: www.energieberatung-seeland.ch


Fragen rund ums Thema Energie?

Expertinnen und Experten beantworten ihre Fragen zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz:
Energie Schweiz Infoline


Ist ihr Dach für Solaranlagen geeignet?

Der digitale Solarkataster zeigt für jedes Gebäude in Ipsach den möglichen Energieertrag und die geschätzten Kosten für eine Anlage. Die Schätzwerte basieren auf Bieler Meteo-Durchschnittswerten.


Kantonales Förderprogramm

Unter dem nachstehenden Link finden Sie die Massnahmen, welche mit dem aktuellen Förderprogramm des Kantons Bern unterstützt werden.

Ab sofort können Sie Ihr Gesuch für Förderbeiträge des Kantons Bern über das Online-Portal einfach, schnell und unkompliziert einreichen. Der Zugang zum Online-Portal setzt eine Registrierung beim BE-Login voraus.


Nationales Gebäudeprogramm

Auf nationaler Ebene gibt es «Das Gebäudeprogramm». Es unterstützt die verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauteilen in bestehenden, beheizten Gebäuden, die vor dem Jahr 2000 erbaut wurden.
Geförderte Einzelbauteile: Fenster, Wände, Böden, Decken und Dach
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite: Das Gebäudeprogramm


Übersicht Förderprogramme

Geben Sie auf der nachstehenden Webseite die Postleitzahl des Gebäudestandortes ein. Sie finden dort alle Förderprogramme. www.energiefranken.ch


Energie- und Klima-Talk

Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion ( WEU) des Kantons Bern vermittelt im Energie- und Klima-Talk Wissen von Fachleuten, schliesst Informationslücken und zeigt umsetzbare Lösungen in Videos. 


Weitere Hilfreiche LINKS:

CH Überblick zu PV-Einspeisevergütungen

Strompreise Schweiz

Gaspreise


Interner Link zur Übersicht der aktuellen Projekte.


Bild


Ab 1. März 2022 müssen Sie Ihr Baugesuch nun auch elektronisch einreichen. (siehe Informationsschreiben) Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung.

Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen uns noch die Pläne und das Baugesuchsformular ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Wir freuen uns auf ihre elektronische Eingabe mit eBau!

Dienstleistung der Gemeinde Ipsach

Es kann davon ausgegangen werden, dass nicht alle Ipsacher*innen über einen PC verfügen. Zum Teil ältere oder nicht PC-versierte Menschen werden allenfalls mit eBau überfordert sein.

 
Die Baubewilligungsbehörde Ipsach bietet den betroffenen Ipsacher*innen die Dienstleistung an, kleinere Bauvorhaben wie z.B. Balkonverglasungen, Sitzplatzüberdachungen, Ersatz einer Heizung, ect. im eBau zu erfassen.

Gemäss Gebührentarif vom 18. Juni 2001 ist der Stundenansatz A (CHF 140.00) bei Aufwendungen im Baubewilligungsverfahren zu verrechnen. Für die Eingabe eines kleinen Bauvorhabens im eBau ist mit einem Arbeitsaufwand von ca. 1 Stunde zu rechnen, sofern alle Angaben vorhanden sind. Planunterlagen, etc. müssen von den Gesuchstellenden nach wie vor selber erarbeitet werden. Damit alle Angaben im eBau erfasst werden können, muss nach wie vor das Formular 1.0 «Baugesuch» und zusätzlich z.B. bei einem Heizungsersatz das Formular 2.0 «Technik» von den Gesuchstellenden ausgefüllt und eingereicht werden.


Zur Beantwortung von offenen Fragen steht Ihnen die Bauabteilung gerne zur Verfügung.

Ihre Bauabteilung
032/ 333 78 20

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Bandelier Prisca, Burgunder Anja, Cina Lukas, Häberli Maria, Helbling Thomas, Kolb Caroline, Leuenberger Fabian, Nyffenegger Hans-Rudolph, Rahmen Beat, Sanchez Maria, Taube Joie , Utiger Björn, Weber Jonas, Zbinden Rolf
Baugesuch erstellen, Baugesuchsformulare, Bauinventar Gemeinde, Baupolizei, Feuerungskontrolle / Kaminfeger, Karte des ÖREB-Katasters, Meldung defekte Strassenleuchte, Publikumsbroschüre zum ÖREB-Kataster, Solaranlage Kindergärten Ipsach, Solarkataster Seeland, Trinkwasser

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