28. Jun 2024
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 30 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf (Artikel 71 Gemeindeordnung Ipsach).
Die öffentliche Auflage dauert von
- Montag, 01. Juli 2024 bis
- Dienstag, 30. Juli 2024
Protokoll
Einsprachemöglichkeit
Während dieser vorgeschriebenen Auflage von 30 Tagen kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Ipsach, Dorfstrasse 8, 2563 Ipsach, erhoben werden, wenn das Protokoll fehlerhaft ist oder ergänzt werden soll. Über Einsprachen entscheidet der Gemeinderat. Für die Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung ist ebenfalls der Gemeinderat zuständig. Die Genehmigung wird im Nidauer Anzeiger publiziert.
Kontaktperson
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel. 032 333 78 00