14. Jun 2024
Stimmberechtigte | 2'798 |
Anwesende | 67 Personen |
Stimmbeteiligung | 2.39 % |
Dauer | 20:00 bis 21:40 Uhr |
Traktanden
1. Polizeireglement; Genehmigung Erneuerung
2. Finanzkommission (Ersatzwahl Legislatur 2021 bis 2024); Stille Wahl von Rebekka Roth (FDP, ab 01.07.2024 bis 31.12.2024)
3. Rechnungsprüfungsorgan; Wahl der BDO AG, Biel/Bienne, für die Zeit von 2025 bis 2028
Im Polizeireglement gab es folgende Änderungen:
- Art. 9 Abs. 4 wurde ersatzlos gestrichen (Badeplätze, ufernahe Gewässer, Sperrung von Uferabschnitten)
- Art. 23 Strafbestimmungen wurden ergänzt mit Art. 9 Abs. 3 (Badeplätze, ufernahe Gewässer, Verhalten auf Badeplätzen und im ufernahen Gewässer)
Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Rechtsverletzung eine Beschwerde erhoben werden (Artikel 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage bei Sachgeschäften und 10 Tage bei Wahlgeschäften und beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung zu laufen (Artikel 67 VRPG). Die Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00