Feuerwehrverordnung Änderung auf 01. Januar 2021 gültig

18. Dez 2020

Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im Nidauer Anzeiger vorgängig publiziert werden. Im Nidauer Anzeiger vom 29. Oktober 2020 war die Änderung auf den 01. Januar 2021 publiziert worden. In der Feuerwehrverordnung ist die Höhe der Pflichtersatzabgabe geregelt, für Personen, die vom aktiven Feuerwehrdienst befreit sind. Die Pflichtersatzabgabe ist zwischen dem 20. und 52. Altersjahr zahlbar. Die Pflichtersatzabgabe beträgt aktuell 2.3 % des Staatssteuerbetrags, maximal CHF 450 pro Jahr. Die Feuerwehrrechnung ist defizitär und die Pflichtersatzabgabe soll deshalb ab 2021 auf 2.6 % erhöht werden. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist abgelaufen (von Freitag 30.10.2020 bis Montag 30.11.2020). Es wurde keine Beschwerde gegen die Änderung eingereicht. Die Änderung ist somit gültig.

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Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00
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