29. Jan 2021
Der Gemeinderat ist das Wahlorgan für die Abstimmungs- und Wahlkommission (Anhang 1 Gemeindeordnung Ipsach). Gewählt wurden die folgenden Mitglieder für die Legislatur 2021 bis 2024:
− Fischer Marc (bisher, seit 2010)
− Ganz Jürg (bisher, seit 2016)
− Jayakody Jacqueline (bisher, seit 2018)
− Karakoyun Lisa (neu)
− Schärli Paul (bisher, seit 2013)
− Schild Manfred (neu)
− Tschirner Katja (bisher, seit 2015)
Die Abstimmungs- und Wahlkommission konstituiert sich selbst, d.h. sie bestimmt selber das Präsidium und das Vizepräsidium. Die Kommission führt in der Gemeinde sämtliche eidgenössische, kantonale und kommunalen Wahl- und Abstimmungsgeschäfte durch.
Beschwerdemöglichkeit
Wer bei der Wahl durch den Gemeinderat eine Rechtsverletzung festgestellt hat, kann innert 10 Tagen eine Gemeindebeschwerde erheben (Artikel 60 und 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege Kanton Bern VRPG, BSIG Nr. 155.21). Diese ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach dieser Publikation zu laufen (Freitag 29. Januar 2021 bis Montag 08. Februar 2021 ( (ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag).
Kontaktperson
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
T Direktwahl 032 333 78 00
E-Mail