12. Aug 2020
Erteilung Bewilligung Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Ausser am 31. Juli resp. 1. August und an Silvester darf Feuerwerk nur mit einer Bewilligung der Gemeindepolizei abgebrannt werden (Art. 5 Abs. 1 Gemeindepolizeireglement).
Bei der Sicherheitskommission ging eine Anfrage bezüglich dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 15. August 2020 auf dem Feldweg (zwischen der Moos- und Seestrasse) ein. Die Gemeinde hat das Gesuch bewilligt, da das Feuerwerk nur während rund drei Minuten abgebrannt wird und der Standort ausserhalb von bewohntem Gebiet liegt. Das Feuerwerk muss bis spätestens um 22:30 Uhr abgebrannt sein.
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