Tempo 40 in der Seezone

13. Jan 2020

Newsmeldung bezüglich Tempo 40 in der Seezone

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass auf den Strassen der Seezone Tempo 40 eingeführt werden soll (Publikation Anzeiger vom 09.01.2020, Beschwerdefrist von 30 Tagen). Eine Interessengemeinschaft, bestehend aus Anwohnern der Moosstrasse sowie weiteren Bürgern der Gemeinde, haben 2017 Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit verlangt. Die Moosstrasse ist schmal und es hat kein Trottoir, lediglich einen Längsstreifen für die Fussgänger. In gemeinsamen Gesprächen haben die Vertretung der Interessengemeinschaft und die Gemeinde mögliche Lösungen geprüft. Als erste Massnahme wurden im Rahmen eines Pilotversuchs Anfang April 2019 auf dem oberen Teil der Moosstrasse Markierungen und Pfosten angebracht. Erneute Verkehrsmessungen haben ergeben, dass mit dieser Massnahme die gewünschte Reduktion der Geschwindigkeit nicht erreicht werden konnte. Die Durchschnittsgeschwindigkeit von 85 % (sogenannter Wert V85) der gemessenen Fahrzeuge lag bei 49 km/h (von Osten nach Westen) und 46 km/h (Gegenrichtung). Aus diesem Grund soll generell Tempo 40 eingeführt werden, wenn die Beschwerdefrist ungenutzt abgelaufen ist.

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