17. Sep 2021
Zurückschneiden Bäume, Hecken und Sträucher
Die Strassen- und Gehweganstösser werden gebeten, folgende Hinweise betreffend die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Bepflanzungen an öffentlichen Strassen und Gehwegen zu beachten:
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Gemäss Art. 73 und Art. 83 des Strassengesetzes des Kantons Bern sind Pflanzen bei Gehwegen bis an die Parzellengrenze und bei Strassen bis 0.50 Meter von der Grenze weg zurück zu schneiden.
Die in den Strassenraum oder auf Gehwege hineinragenden Bäume, Hecken und Sträucher müssen bis spätestens 30. Oktober 2021 und falls notwendig, auch im Verlaufe des Jahres, zurück geschnitten werden.
Für die Bemühungen, zugunsten der Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden, danken wir bestens.
Kontaktstelle
Bauabteilung
Caroline Kolb
Stv. Leiterin Bauabteilung
Tel. 032 333 78 20