Verlängerung Prüfungsfrist Richtplan Verkehr

01. Mär 2023

Im Dezember 2022 wurde der Richtplan Verkehr dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur vorgeschriebenen Vorprüfung eingereicht. Wie dieses nun mitteilte, erhöhen sich aufgrund der grossen Anzahl an Eingaben die Prüfungsfristen für Dossiers auf bis zu 6 Monate nach Einreichung. Aus diesem Grund ist bezüglich dem Richtplan Verkehr Ipsach zum jetztigen Zeitpunkt nicht mit einer Rückmeldung vor Sommer 2023 zu rechnen.


Vom 11. Juli 2022 bis am 08. September 2022 war die öffentliche Mitwirkung bei der Ipsacher Bevölkerung durchgeführt worden. Es wurden insgesamt 13 schriftliche Eingaben eingereicht. Aufgrund der Mitwirkung ist der Gemeinderat überzeugt, dass mit dem vorliegenden Richtplan Verkehr ein zweckmässiges Führungs- und Koordinationsinstrument vorliegt.

Der Richtplan setzt den Fokus auf den Fuss- und Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr. Die Förderung soll mit Massnahmen wie Erhöhung des Anteils ÖV, kurze, direkte und attraktive Fusswege sowie Schliessung der Lücken im Velonetz umgesetzt werden. Die Auswirkungen des Verkehrs sollen so minimiert werden, dass die Sicherheit, die Aufenthaltsqualität und die Minderung von Immissionen (Lärm, Luft und Staub) Vorrang gegenüber höheren Geschwindigkeiten haben. Der motorisierte Individualverkehr soll nicht weiter zunehmen. Auf einigen Quartierstrassen gilt bereits heute Tempo 30. Zudem sind Petitionen hängig, die in gewissen Wohnquartieren auch Tempo 30 fordern. Der Richtplan sieht flächendeckend Tempo 30 und vereinzelt auch Begegnungszonen (Tempo 20) auf den Quartierstrassen vor

Kontaktperson
Beat Perler, Gemeinderat
Ressort Öffentliche Sicherheit
E-Mail

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