02. Mär 2023
Der Gemeinderat Ipsach bringt die untenstehende Teiländerung zur öffentlichen Auflage (gemäss Artikel 60 Baugesetz Kanton Bern).
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert bis und mit am 03. April 2023. Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen.
Auflageunterlagen
Erläuterungsbericht geringfügige Änderung Überbauungsplan
Überbauungsplan geringfügige Änderung
Kontaktperson
Caroline Kolb
Stv. Leiterin Bauabteilung
032 333 78 21