23. Nov 2022
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt den Strassenplan
für das unten stehende Vorhaben auf (gestützt auf Artikel 29 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG)). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Dossier Auflage
Titelblatt Dossier Strassenplan
Inhaltsverzeichnis Auflageunterlagen
Strassenplan Projektänderung Kreisverkehr
Querprofil
Normalprofile
Lärmgutachten mit Erleichterungsanträgen (55 Seiten)
Landerwerbsplan
Technischer Bericht (41 Seiten)
Plan Ist-Zustand Kreisel
Markierungs- und Signalisationsplan Kreisel
Plan Bestand Werkleitungen