Sicheres Feuerwerk ohne Feuerschaden

22. Jul 2020

Ratschläge zum 1. August

Jährlich verletzen sich am 1. August in der Schweiz bis zu 250 Menschen. Gründe sind vor allem fehlgeleitete oder zu spät zündende Feuerwerkskörper. Brandschäden an Gebäuden sind ebenfalls keine Seltenheit. Deshalb empfehlen die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) und die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), Feuerwerkskörper nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu zünden und Kinder von Feuerwerksartikeln fernzuhalten. Zudem sind die Instruktionen des Verkaufspersonals zu befolgen.

Der 1. August steht vor der Tür. Gross und Klein freuen sich auf das Zünden der Feuerwerkskörper. Das beliebte Feiertagsvergnügen ist aber nicht ungefährlich. Eine sachgemässe Handhabung kann Unfälle und Brände verhindern.

Wer Feuerwerk zündet, sollte sich vorgängig vom Verkaufspersonal instruieren lassen und die Gebrauchsanleitung befolgen. Demnach dürfen Raketen nur aus gut fixierten Flaschen oder Rohren abgefeuert werden. Der empfohlene Sicherheitsabstand zu Menschen und Gebäuden ist dabei immer einzuhalten. Zudem gehören Feuerwerksartikel wie Knaller, Raketen und Vulkane nicht in die Hände von Kindern.

Die Sicherheitstipps im Überblick:
• Instruktionen des Verkaufspersonals befolgen.
• Feuerwerk nie in Menschenmengen abfeuern.
• Vorgeschriebene Sicherheitsabstände einhalten. Diese variieren je nach Rakete zwischen 40 bis 200 Metern.
• Raketen nur aus gut gesicherten Flaschen oder Rohren abfeuern.
• In der Nähe von Feuerwerk gilt striktes Rauchverbot.
• Blindgänger nicht nachzünden und sich erst nach zehn Minuten annähern.
• Gebrauchtes Feuerwerk vor dem Entsorgen mit Wasser übergiessen.
• Häuser vor unkontrollierten Flugkörpern schützen. Türen, Fenster und Dachlukarnen schliessen.
• Kein Feuerwerk zwischen Gebäuden abfeuern.

Kontaktperson
Elvir Musanovic
Sachbearbeiter
Telefon 032 333 78 05
E-Mail

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