21. Jun 2021
Der Gemeinderat von Ipsach bringt gestützt auf Art. 58 des Kantonalen Baugesetztes vom 9. Juni 1985 die folgenden neu erarbeiteten Unterlagen zur Revision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage:
- Zonenplan Baugebiet
- Schutzzonenplan Gewässerraum und Naturgefahren
- Schutzzonenplan SZP
- Gemeindebaureglement GBR
Zur Information liegen zudem der Erläuterungsbericht und der Vorprüfungsbericht vom Amt für Gemeinden und Raumordnung auf.
Die Unterlagen können vom 14. Juni bis und mit 13. Juli 2021 während den Schalteröffnungszeiten bei der Bauabteilung eingesehen werden. Die Unterlagen können zudem auch hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Zur Beantwortung von Fragen stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern an folgenden Tagen jeweils Zeitfenster von 20 Minuten zur Verfügung:
- Freitag, 25. Juni 2021, 16.00 bis 18.00 Uhr
- Donnerstag, 1. Juli 2021, 17.00 bis 19.00 Uhr
Wir weisen darauf hin, dass vorgängig für diese beiden Tage ein Termin vereinbart werden muss. Zur Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen jedoch auch gerne telefonisch unter der Nummer 032/ 333 78 20 zur Verfügung.
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert bis und mit 13. Juli 2021. Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Dokumente
Zonenplan Gewässerraum und Naturgefahren
Kontaktperson
Hans Kloeti
Leiter Bauabteilung
T 032 333 78 20
E-Mail