2G+-Regelung für Zutritt ins Hallenbad

27. Jan 2022

Aufgrund der Anordnung des Bundesrats gilt für Personen ab 16 Jahren die 2G+-Regel (Zutritt nur für geimpfte oder genesene und einem negativen Test. Der Test ist nicht erforderlich, wenn die letzte Impfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt). Zudem gilt eine Maskentragpflicht in den Garderoben sowie im Hallenbad. Die Maske darf erst zum Baden abgezogen werden. Wir bitten Sie, der Badeaufsicht Ihr Zertifikat (App oder Papierform) sowie einen Personalausweis vorzuweisen.


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Präsidialabteilung
Becker Markus
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel. 032 333 78 78

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