Hallenbad; Covid-Zertifikatspflicht ab Montag, 13. September 2021

10. Sep 2021

Aufgrund der Anordnung des Bundesrats gilt ab Montag, 13. September 2021, für Personen ab 16 Jahren die Covid Zertifikatspflicht im Hallenbad. Der Zugang zum Hallenbad wird auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt. Wir bitten Sie, der Badeaufsicht Ihr Zertifikat (App oder Papierform) sowie einen Personalausweis vorzuweisen. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Becker Markus
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel. 032 333 78 78
E-Mail

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