11. Dez 2020
Budget 2021
Beschluss: Genehmigung mit grossem Mehr und ohne Gegenstimmen
- Steueranlage von 1,59 Einheiten (unverändert)
- Liegenschaftssteuer von 1,5 Promille (unverändert)
- Ausgeglichenes Budget 2021
Rechnungsprüfungsorgan Legislatur 2021 bis 2024
Beschluss: Wahl mit grossem Mehr und ohne Gegenstimmen
BDO AG, Biel
Ständige Kommissionen Legislatur 2021 bis 2024
Beschluss Stille Wahlen
Bau- und Planungskommission
- Firer Patrick, SP, neu
- Kluser Andreas, FDP, neu
- Franziska Marti, SP, bisher
- Rutishauser Andreas, GLP, neu
- Staudenmann Reto, FDP, neu
- Tellenbach Beat, SVP, bisher
Umweltschutz- und Gesundheitskommission
- Lamprian Bernhard, SVP, bisher
- Martin Alexandra, SP, neu
- Roth Peter, FDP, neu
- Schleiss Daniel, GLP, neu
Sicherheitskommission
- Gebhart Marion-Nicole, GLP, neu
- Herren Vera, SVP, bisher
- Schwarz Hansjörg, SP, bisher
- Züttel Theodor, SVP, neu
Finanzkommission
- Bachmann Bernhard, SP, bisher
- Baumann Umberto, SVP, neu
- Indermühle Thomas, GLP, neue
- Rasper Jean-Maurice, FDP, bisher
Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Rechtsverletzung eine Beschwerde erhoben werden (Artikel 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage bei Sachgeschäften (Budget) und 10 Tage bei Wahlgeschäften und beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung zu laufen (Artikel 67 VRPG). Die Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rü-gen pflichtwidrig unterlassen hat, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Kontaktperson
Präsidialabteilung
Becker Markus
Geschäftsleiter Gemeinde
T direkt 032 333 78 00
E-Mail