17. Dez 2021
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 30 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf (Artikel 71 Gemeindeordnung Ipsach).
Die öffentliche Auflage dauert von
- Freitag, 17. Dezember 2021 bis
- Montag, 17. Januar 2022
Dokument
Protokoll
Beschwerdemöglichkeit
Während dieser vorgeschriebenen Auflage von 30 Tagen kann schriftlich Einsprache beim Gemeinde-rat Ipsach, Dorfstrasse 8, 2563 Ipsach, erhoben werden, wenn das Protokoll fehlerhaft ist oder ergänzt werden soll. Über Einsprachen entscheidet der Gemeinderat. Für die Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung ist ebenfalls der Gemeinderat zuständig. Die Genehmigung wird im Nidauer Anzeiger publiziert.
Kontaktperson
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel. 032 333 78 00
E-Mail