15. Mai 2020
Die Einführung der Verordnung über die Betreuungsgutscheine auf 01.04.2020 ist gültig.
Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden. Im Nidauer Anzeiger vom 26. März 2020 war die Einführung der Verordnung über die Betreuungsgutscheine auf den 01. April 2020 publiziert worden. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist abgelaufen (ab Freitag 27.03.2020 bis am Montag 27.04.2020). Ist der letzte Tag der Frist (Samstag 25.04.2020) ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag. Es wurden keine Beschwerden gegen die Einführung eingereicht. Die Einführung ist somit gültig.
Verordnung über die Betreuungsgutscheine gültig ab 01.04.2020
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Markus Becker
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