Betriebskonzept Kindertagesstätte; Änderung auf 01. August 2022

05. Nov 2021

Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden. Das Betriebskonzept Kindertagesstätte soll auf den 01. August 2022 angepasst werden. Ab August 2022 werden keine Kindergartenkinder mehr aufgenommen (Ziffer 1.3 im Betriebskonzept). Die Kindertagesstätte bereut ab diesem Zeitpunkt noch Kinder im Alter von 14 Wochen bis zum Eintritt in den Kindergarten.

Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Änderung im Betriebskonzept kann wegen Feststellung einer Rechtsverletzung innert 30 Tagen eine Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist läuft ab Freitag 05. November 2021 bis am Montag 06. Dezember 2021 (ist der letzte Tag der Frist (Samstag 04.12.2021) ein Samstag, Sonntag oder ein anerkannter Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag). Diese Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten.

Dokument
Betriebskonzept


Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00
E-Mail

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