eBau Ab 1. März 2022

23. Feb 2022

eBau ab 1. März 2022 müssen Sie Ihr Baugesuch nun auch elektronisch einreichen

ab 1. März 2022 müssen Sie Ihr Baugesuch nun auch elektronisch einreichen. (siehe Informationsschreiben) Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung.

Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen uns noch die Pläne und das Baugesuchsformular ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Wir freuen uns auf ihre elektronische Eingabe mit eBau!


Kontaktstelle
Bauabteilung
Hans Klöti
Leiter Bauabteilung
T Direktwahl 032 333 78 22
E-Mail

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