Änderung Personalverordnung auf 01. Januar 2023 gültig

20. Jan 2023

Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden. Im Nidauer Anzeiger vom 17. November 2022 war die Änderung der Personalverordnung auf den 01. Januar 2023 publiziert worden. Es sind die Regelungen der Öffnungszeiten sowie der bezahlten Kurzurlaube geändert worden. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist abgelaufen (ab Freitag 18.11.2022 bis am Montag 19.12.2022. Ist der letzte Tag der Frist (Samstag 17.12.2022) ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag). Es wurden keine Beschwerden gegen die Änderung eingereicht. Die Änderung ist somit rechtsgültig.

Dokument
Personalverordnung

Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
T Direktwahl 032 333 78 00
E-Mail

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