27. Okt 2021
Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden. Im Nidauer Anzeiger vom 26. August 2021 war die Änderung der Organisationsverordnung auf den 01. Oktober 2021 publiziert worden. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist abgelaufen (ab Freitag 27.08.2021 bis am Montag 27.09.2021). Ist der letzte Tag der Frist (Samstag 25.09.2021) ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag. Es wurden keine Beschwerden gegen die Änderung eingereicht. Die Änderung ist somit gültig.
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