Änderungen Benützungsverordnung auf 01. Oktober 2020 gültig

06. Nov 2020

Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden. Im Nidauer Anzeiger vom 04. Juni 2020 und vom 17. September 2020 waren die Änderungen der Benützungsverordnung auf den 01. Oktober 2020 publiziert worden. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist abgelaufen (ab Freitag 05.06.2020 bis am Montag 06.07.2020 bzw. ab Freitag 18.09.2020 bis am Montag 19.10.2020). Ist der letzte Tag der Frist (Samstag 04.07.2020 bzw. Samstag 17.10.2020) ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag. Es wurden keine Beschwerden gegen die Änderungen eingereicht. Die Änderungen sind somit gültig.

Dokument

Benützungsverordnung


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Präsidialabteilung
Becker Markus
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00
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