Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde (auch Legislative genannt). Sie fassen ihre Beschlüsse an der Urne oder an der Gemeindeversammlung.
Zuständig für
- Reglemente Voranschlag
- Steueranlage Jahresrechnung
- Ausgaben über CHF 200'000
- Ausgaben, wenn das fakultative Referendum ergriffen wurde (über CHF 100'000)
- Gemeindeverbände, Ein- und Austritt sowie Reglement Einleitung
- Verfahren zur Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderungen der Gemeinde
Daten 2010
- 18.03.2010 Reserve, abgesagt mangels Geschäften
- 10.06.2010
- 16.09.2010 Reserve, abgesagt mangels Geschäften
- 03.12.2010 u.a. Finanzplan 2010 - 2015, Voranschlag 2011
Daten 2009
- 19.03.2009 Reserve, fand nicht statt
- 11.06.2009
- 17.09.2009 Reserve, fand nicht statt
- 04.12.2009
Wahlen 2008
- 05.12.2008 Kommissionen
Einladung
Ort, Zeit und Traktanden sind mindestens 30 Tage vorher im Amtsanzeiger bekannt zu machen. Es darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschlossen werden.
Botschaft
Mit einer schriftlichen Botschaft wird über die traktandierten Geschäfte informiert.
Durchführungsort
Mehrzwecksaal
Beginn
Um 20.00 Uhr
Stimmrecht
Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, seit drei Monaten in der Gemeinde wohnt und in kantonalen Angelgenheiten stimmberechtigt ist.
Kontaktperson
Becker Markus, Geschäftsleiter Gemeinde
Dokumente
- Protokoll vom 05.12.2008
- Protokoll vom 12.06.2008
- Protokoll vom 07.12.2007
