Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde (auch Legislative genannt). Sie fassen ihre Beschlüsse an der Urne oder an der Gemeindeversammlung.
Zuständig für
- Reglemente Voranschlag
- Steueranlage Jahresrechnung
- Ausgaben über CHF 200'000
- Ausgaben, wenn das fakultative Referendum ergriffen wurde (über CHF 100'000)
- Gemeindeverbände, Ein- und Austritt sowie Reglement Einleitung
- Verfahren zur Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderungen der Gemeinde
2013
- 14.03.2013 Reserve (abgesagt am 21.01.2013)
- 06.06.2013 Ordentlich (u.a. Rechnung 2012)
- 12.09.2013 Reserve
- 13.12.2013 Ordentlich (u.a. Voranschlag 2014)
2012
- 15.03.2012 Reserve (abgesagt)
- 07.06.2012
- 13.09.2012 Reserve (abgesagt)
- 07.12.2012
2011
- 09.06.2011
- 09.12.2011
2010
- 10.06.2010
- 03.12.2010
Einladung
Ort, Zeit und Traktanden sind mindestens 30 Tage vorher im Amtsanzeiger bekannt zu machen. Es darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschlossen werden.
Botschaft
Mit einer schriftlichen Botschaft wird über die traktandierten Geschäfte informiert.
Durchführungsort
Mehrzwecksaal
Beginn
Um 20.00 Uhr
Stimmrecht
Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, seit drei Monaten in der Gemeinde wohnt und in kantonalen Angelgenheiten stimmberechtigt ist.
Kontaktperson
Becker Markus, Geschäftsleiter Gemeinde
Dokumente
- Protokoll vom 04.12.2009
- Protokoll vom 11.06.2009
- Protokoll vom 05.12.2008
- Protokoll vom 12.06.2008
- Protokoll vom 07.12.2007

