Das Gesetz über den Bau und Unterhalt von Strassen schreibt vor, dass Bäume und Sträucher weder in das Strassenprofil hineinragen, noch die Strassenübersicht beeinträchtigen dürfen. Es gelten die folgenden Masse:
- das Strassengebiet ist bis auf eine Höhe von 4.50 m und wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt
wird, bis auf Lampenhöhe, von einhängenden Ästen freizuhalten,
- über Geh- und Radwegen gilt eine freie Durchgangshöhe von 2.5 m (Unterhaltsfahrzeuge),
- bei Kurven, Kreuzungen und überall dort, wo eine gute Übersicht gewährleistet werden muss, darf eine
Grünhecke die Höhe von 0.60 m nicht überschreiten,
- Bepflanzungen wie Bodendecker usw., die über den Bundstein in die Fahrbahn hinauswachsen, resp.
Strassenentwässerungsschächte überwachsen, sind bis hinter die Strassengrenze zurückzuschneiden.
Gestützt auf die hievor genannten Vorschriften ersuchen wir die Strassenanstösser und Grundeigentümer dringend, ihre Anpflanzungen vorschriftsgemäss bis 31. August 2010 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Mass zurückzuschneiden.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde die notwendigen Massnahmen ohne weitere Mahnung zulasten der Grundeigentümer vornehmen.
Im Weiteren gilt folgendes zu beachten:
- der Abstand von elektronischen Leitungen hat mind. 1.00 m zu betragen,
- Bäume und Sträucher im Bereich von Hydranten sind soweit zurückzuschneiden, dass eine Bedienung
gewährleistet bleibt,
- nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen auf einen Abstand,
- von 2.00 m von der Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes zurückverlegt werden,
- bei gefährlichen Strassenstellen sind gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen in einem genügend
grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein
vorzeitiges Mähen erfolgen muss.
Wir machen die Grundeigentümer darauf aufmerksam, dass sie für alle Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, haftbar sind.
Kontaktperson
Bratschi Franziska, Stv Leiterin Bauabteilung
Tel. 032 333 78 22 / franziska.bratschi@ipsach.ch
2563 Ipsach, 09. Juli 2010
