Der Gemeinderat von Ipsach verfügt mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern die folgende Verkehrsbeschränkung:
Signalisation der Begegnungszone Bahnweg „Platz“, gemäss genehmigter Überbauungsordnung Bahnweg
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung (im Nidauer Anzeiger vom 22. März 2012) schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, erhoben werden (gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege). Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Kontaktperson
Abteilung Einwohner und Finanzen
Herr Marc Lehmann
Sachbearbeiter
Tel. 032 333 78 04
marc.lehmann@ipsach.ch
Ipsach, 27. März 2012

