Das Protokoll liegt ab Montag 21. Dezember 2009 bis Dienstag 19. Januar 2010 während 30 Tagen öffentlich auf (Art. 71 Gemeindeordnung). Es kann zu den Schalteröffnungszeiten beim Bürgerschalter eingesehen und auch bezogen werden. Auch nach Ablauf der Einsprachefrist kann das Protokoll eingesehen werden.
Beschwerdemöglichkeit
Während dieser vorgeschriebenen Auflage von 30 Tagen kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Ipsach, Dorfstrasse 8, 2563 Ipsach, erhoben werden, wenn das Protokoll fehlerhaft ist oder ergänzt werden soll. Über Einsprachen entscheidet der Gemeinderat. Für die Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung ist auch der Gemeinderat zuständig. Die Genehmigung wird im Nidauer Anzeiger publiziert.
Dokument
Protokoll
Link
Gemeindeversammlung auf der eigenen Homepage
Kontaktperson
Becker Markus, Geschäftsleiter Gemeinde
Tel. 032 333 78 78 / markus.becker@ipsach.ch
Ipsach, 18. Dezember 2009

